Spiel- und Platzordnung

Auf Grundlage der Satzung des BVH Tennis gelten für den Spielbetrieb auf der Vereinslage die folgenden Bestimmungen:

Spielsaison

Die Spielsaison dauert in der Regel von April bis Ende Oktober.

Der genaue Spielbeginn und der Saisonabschluss werden vom Vorstand festgelegt und bekanntgegeben.

Spielberechtigung

Grundsätzlich spielberechtigt sind aktive jugendliche und erwachsene Vereinsmitglieder sowie Ehrenmitglieder.

Passive bzw. fördernde Mitglieder nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.

Gastspieler

Gäste aus anderen Dorstener Tennisvereinen spielen auf Einladung von und mit BVH-Mitgliedern kostenlos.

Eingeladene Gastspieler, die nicht Mitglied eines Dorstener Tennisvereins sind, haben eine Gastspielgebühr von EUR 6,00 pro Spieltag zu entrichten. Die Gastspielgebühr kann in bar an der Clubhaustheke oder mittels eines in den Briefkasten am Eingangstor einzuwerfenden Umschlages entrichtet werden. Ein an der Belegungstafel und auf der Vereinshomepage zu findender Meldezettel ist jeweils beizufügen.

Das Gastrecht darf nicht dazu missbraucht werden, die Begründung einer regulären Mitgliedschaft zu umgehen.

Anlagenschlüssel

Auf Wunsch kann jedes Mitglied gegen eine Pfandgebühr von EUR 5,00 über den geschäftsführenden Vorstand einen Anlagenschlüssel erhalten.

Jedes im Besitz eines Schlüssels befindliche Mitglied ist verpflichtet, die Eingangstüren zum Clubhaus und der Anlage beim Verlassen zu verschließen, sofern sich kein anderes Mitglied mehr auf der Anlage befindet.

Vorrang von Mannschaftsspielen, Turnieren und Training

Mannschaftsspiele, Turniere, der Trainingsbetrieb der auf der Anlage tätigen Tennistrainer und das Mannschaftstraining haben in dieser Reihenfolge Vorrang untereinander bzw. vor dem freien Spiel.

Die Einteilung der Plätze für die jeweiligen Verwendungen und die Entscheidung in Streitfragen obliegen allein dem Sportwart bzw. seinen Vertretern.

Über die Platzbelegung durch o. g. Veranstaltungen und Platzsperren wird durch einen entsprechenden Plan bzw. kurzfristige Hinweise an der Informationstafel am Clubhaus und auf der Vereinshomepage laufend informiert.

Sonderbedarfe (z. B. für Freundschaftsspiele oder Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf besondere Wettkampfspiele) können beim Sportwart angemeldet werden.

Platzbelegung im freien Spiel

Vor Beginn des freien Spielens ist der Belegungsplan zu prüfen und die gewünschte Platzbelegung durch das Anbringen der Steckkarten der beteiligten Spieler oder entsprechender Platzhalter an der Belegungstafel kenntlich zu machen.

Die Spieldauer inklusive Platzpflege beträgt sowohl für Einzel als auch für Doppel 60 Minuten.

Ein Weiterstecken ist erst fünf Minuten vor Ablauf der Spielzeit gestattet.

Mindestens einer der beteiligten Spieler muss vom Einstecken bis zum Spielbeginn anwesend sein.

Benutzung und Pflege der Plätze

Die Plätze dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen (nicht mit Joggingschuhen o. ä.) betreten werden.

Die Plätze sind bei Trockenheit sowohl vor als auch während der Spielzeit zu beregnen.

Nach dem Spielen (und bei längerer Benutzung auch während der Spielzeit) sind die Plätze auf der ganzen Fläche bis zu den Zäunen bzw. seitlichen Begrenzungen abzuziehen und die Linien abzufegen.

Nach Regenfällen oder sofern die Plätze am Spieltag offensichtlich noch nicht gepflegt worden sind, sind die Plätze auch vor Spielbeginn bzw. der Wiederaufnahme des Spielens abzuziehen.

Die Platzpflegeutensilien sind nach Benutzung ordnungsgemäß zu verstauen bzw. an den dafür vorgesehenen Halterungen anzubringen. Sonnenschirme sind beim Verlassen der Plätze einzuklappen.

Anweisungen des Platzwartes

Der Platzwart ist bei der Pflege der Tennisanlage stets zu unterstützen.

Anweisungen des Platzwartes oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten. Es können jederzeit zum Zwecke der Platzpflege Plätze gesperrt oder Spielunterbrechungen bzw. Platzpflegemaßnahmen angeordnet werden.

Sauberkeit der Tennisanlage

Das Clubhaus und die Sanitäreinrichtungen sind sauber zu halten und dürfen insbesondere nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Hunde sind ständig an der Leine zu führen und von den Plätzen fernzuhalten.

Persönliche Gegenstände

Der Verein übernimmt keine Haftung für auf der Anlage oder im Clubhaus liegengelassene Wert- und Ausrüstungsgegenstände. Die Reinigungskräfte sind berechtigt, diese einzusammeln und nach einer angemessenen Frist zu entsorgen.

Sonstiges

Auf der ganzen Anlage ist ein der Tradition des Tennissports entsprechendes Verhalten zu pflegen, so dass nicht nur bei Wettkampfspielen keine Beeinträchtigung anderer Spieler bzw. Gäste stattfindet.

Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung oder grob unsportlichem Verhalten kann ein Mitglied des Vorstandes oder ein Beauftragter Verwarnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.