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Nach unserer Satzung sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der MV das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowohl stimmberechtigt als auch (in Ämter außerhalb des geschäftsführenden Vorstands) wählbar. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

Auch in diesem Jahr ergibt sich gerade für Neumitglieder die Möglichkeit, die inneren Strukturen des BVH kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen.

Alle Teilnehmer sind zu einem warmen deftigen Imbiss eingeladen (natürlich kostenlos).

Bisher liegt ein Antrag an die Versammlung vor.