Es ist zwar nur ein kleiner Schritt zurück in die tennissportliche Normalität, aber während die Hallen weiterhin geschlossen bleiben müssen, ist ab dem kommenden Montag nach der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW immerhin das Spielen unter freiem Himmel wieder eingeschränkt zulässig. Angesichts der Wetterprognosen dürfte sich diese Lockerung zumindest für die Vereine lohnen, die über ganzjährig bespielbare Plätze verfügen. In Dorsten sind dies der SuS Hervest mit zwei Courts sowie der DTC mit einem Platz.

Beim BVH beschränken sich die Wirkungen der Freigabe allein auf die Tenniswand und die Asphaltfläche davor, denn unsere sieben Plätze müssen natürlich wie in jedem nach dem Ende der Frostperiode erst noch durch eine Fachfirma mit einer neuen Oberfläche versehen und danach über mehrere Wochen von unserem Platzwart nachbearbeitet werden und „liegen“, um die notwendige Festigkeit zu erreichen.

Auch wenn viele von Euch nach der immer länger werdenden Auszeit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs herbeisehnen, ist noch etwas Geduld gefragt, denn übereilte Instandsetzungsmaßnahmen sowie allzu frühe Freigaben der Plätze führen bisweilen zu einer deutlich schlechteren Qualität der Spielflächen sowie einer höheren Verletzungsgefahr. Außerdem könnten Platzsperren für Sanierungsmaßnahmen während der Saison die Folge sein.